Günstige Gebäudeversicherungen – Was wird bezahlt?

Leistungsumfang

Das Wohngebäude ist typischerweise bestimmten Schadensrisiken ausgesetzt, welche vom Deckungsschutz der Gebäudeversicherung erfasst sind. Dementsprechend besteht Versicherungsschutz für das Wohnhaus und sein Zubehör gegen die Folgen von Bränden, Blitzeinschlag, Wasserleitungsrohrbruch, Stürmen und Hagelschlag. Sollte einmal ein starker Sturm die Dacheindeckung oder die Photovoltaikanlage beschädigen oder ein Feuer das Gebäude bis auf die Grundmauern niederbrennen lassen, so sind Sie mit Ihrer Gebäudeversicherung vor den finanziellen Folgen geschützt. Je nach geographischer Lage des Objekts kommt auch die Einbeziehung von Schäden durch Hochwasser, Schneedruck und Lawinen sowie Erdbeben in Betracht. Dies sollte bei Versicherungsabschluss jeweils geklärt und bei Bedarf in den Deckungsschutz mit einbezogen werden.

Zusätzlicher Deckungsschutz möglich

Es ist aber möglich, dass neben den gerade genannten Grundleistungen noch zusätzliche Leistungen im Deckungsschutz der Wohngebäudeversicherung enthalten sind oder aufgenommen werden können. Es handelt sich dabei um Positionen wie Sachverständigenkosten für die Begutachtung des Schadens, Mieteinnahmenausfälle bei Unbewohnbarkeit vermieteter Räumlichkeiten, Kosten für die Urlaubsrückreise nach gravierenden Schadensfällen, Kosten für Hotelaufenthalte, falls der eigene Wohnraum nicht mehr nutzbar ist, Entfernung von Farbschmierereien und Graffiti, Abbruch- und Aufräumarbeiten im Anschluss an einen Gebäudeschaden. Wenn diese Leistungen einzeln oder insgesamt für Sie von Interesse und Wichtigkeit sind, wäre zu klären, ob diese bereits nach den Versicherungsbedingungen im Deckungsumfang enthalten sind oder durch gesonderte Vereinbarung mit einbezogen werden können.