Günstige Gebäudeversicherungen – Richtige Versicherungssumme

Welche Versicherungs-Summe sollte gewählt werden?

Bei Festlegung der Versicherungs-Summe für die Wohngebäudeversicherung sollte man beachten, dass diese sich am tatsächlichen Wert des Objekts orientiert und möglichst nicht nennenswert davon abweicht. Andernfalls, wenn also die Versicherungssumme nicht hoch genug angesetzt wurde oder durch eine Immobilien-Wertsteigerung überholt ist, besteht eine sogenannte Unterversicherung. Wenn dann ein Schadensfall vorkommen sollte und das Versicherungsunternehmen zahlen soll, nimmt dieses eine Reduzierung der Schadensersatzzahlung im Verhältnis zur festgestellten Unterversicherung vor. In der Praxis kann das dann so aussehen: Der Versicherungsnehmer hat in seinem Vertrag eine Versicherungssumme von 120.000 Euro stehen, obwohl der aktuelle Wert des Gebäudes 240.000 Euro beträgt, und ist damit zu fünfzig Prozent unterversichert. Kommt es nun zu einem Schadensereignis von 18.000 Euro an dem betreffenden Gebäude, dann wird die Versicherung nur eine hälftige Ersatzleistung von 9.000 Euro bezahlen. Ein ärgerliches Resultat, das sich durch rechtzeitiges Anpassen des Vertrags hätte vermeiden lassen.

Wohnflächenmodell und gleitende Neuwertversicherung

Ein gangbarer Weg, dem Problem der Unterversicherung entgegenzuwirken, besteht darin, sich vom Versicherungsunternehmen im Vertrag zusichern zu lassen, dass im Fall eines Schadens auf den Unterversicherungseinwand vom Versicherer verzichtet wird. Dies geschieht oftmals durch Vereinbarung der sogenannten gleitenden Neuwertversicherung, bei welcher sukzessive die Wertsteigerung des Objekts zu einer Steigerung der Versicherungs-Summe und des Versicherungsbeitrags führt. Eine weitere Variante zur Vermeidung von Unterversicherung sieht so aus, dass der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet, wenn im Versicherungsvertrag das Wohnflächenmodell gewählt wird, bei welchem das Wohnobjekt nach Typ und Ausstattung eingeordnet und der Versicherungsbeitrag je qm vereinbart wird.