Günstige Gebäudeversicherungen – Welcher Versicherungsschutz?
Mitversicherte Sachen
Der Versicherungsschutz durch die Wohngebäude-Versicherung umfasst das Gebäude und die dauerhaft mit ihm verbundenen Bestandteile, also zum Beispiel Einbauschränke und Einbauküchen. Auch die Garagen und Nebengebäude, die im Versicherungsvertrag festgehalten sind, unterfallen dem Schutz der Wohngebäudeversicherung. Dazu gehören zum Beispiel der Schuppen zur Geräteaufbewahrung, das Gartenhaus oder der Carport.
Versicherungsschutz erfasst auch Zubehör des Gebäudes
Regelmäßig ist auch all das an Zubehör, was zum Bewohnen des Gebäudes oder für Instandsetzungsarbeiten vorgehalten wird, mitversichert. Hier wären z.B. zu nennen: Technische Geräte und Werkzeuge, Blumenkästen, die Markise, Rundfunkempfangsantennen, die Alarmanlage und Brennholzvorräte. Ob Gegenstände der Gartengestaltung wie Zierbrunnen, Solarbrunnen, Gartenteiche und dergleichen, der Garten selbst, oder auch der Swimmingpool im Deckungsschutz der Gebäudeversicherung mit enthalten sind, klärt man am besten durch einen Blick in die Vertragsbedingungen, oder lässt dies auf Wunsch in den Vertrag mit aufnehmen.